Veterinäramt warnt vor Blauzungenkrankheit

Hier ist ein Foto von einer Schafimpfung zu sehen. Eine Person in einem blauen Schutzanzug hält das Schaf fest, während sie eine Spritze in das Fell des Tieres einführt. Die Spritze ist mit einer Flasche verbunden, die den Impfstoff enthält. Das Schaf trägt eine Ohrmarke mit einer Identifikationsnummer.

Am 8. August 2024 wurde im Rems-Murr-Kreis der Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV-3) bei Schafen nachgewiesen. Damit hat Baden-Württemberg seinen Status als BTV-freies Gebiet verloren, und es gelten ab sofort neue Handels- und Verbringungsbeschränkungen für Wiederkäuer, die auch den Alb-Donau-Kreis betreffen. Diese Regelungen sind notwendig, um eine weitere Verbreitung der Krankheit zu verhindern und den Schutz der hiesigen Tierbestände zu gewährleisten.

„Die Dynamik der Ausbreitung von BTV-3 in Deutschland ist alarmierend. Bereits in anderen Bundesländern haben wir schwerwiegende Krankheitsverläufe bei Schafen und Rindern gesehen. Es ist von größter Bedeutung, dass Tierhalterinnen und Tierhalter jetzt die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen, um ihre Bestände zu sichern“, sagt eine Amtstierärztin des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis dazu.

Für Tierhalterinnen und Tierhalter bedeutet der Verlust des BTV-freien Status Folgendes:

  • Überwachung des Bestandes: Tierhalterinnen und Tierhalter sind verpflichtet, ihre Bestände regelmäßig zu überwachen und bei verdächtigen Symptomen, wie Fieber, Schwellungen der Zunge oder Lahmheit, umgehend einen Tierarzt hinzuzuziehen.

    Verbringung von Tieren: Das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern in andere BTV-betroffene Gebiete innerhalb Deutschlands und im EU-Ausland ist weiterhin möglich, sofern die Tiere symptomfrei sind. Derzeit ist ganz Deutschland BTV-3-Restriktionsgebiet. Ein Transport in BTV-freie Gebiete im EU-Ausland jedoch ist nur noch zulässig, wenn die entsprechenden Mitgliedsstaaten Ausnahmeregelungen erlassen haben. Für Schlachttiere gelten gesonderte Regelungen.
  • Impfungen: Die Impfung gegen BTV-3 stellt den einzigen wirksamen Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe dar. „Nur durch eine flächendeckende Impfung können wir die Ausbreitung von BTV-3 eindämmen und schweres Tierleid verhindern“, erläutert die Amtstierärztin. Es wird daher dringend empfohlen, empfängliche Tierbestände wie Schafe, Rinder, Ziegen und Gehegewild zeitnah impfen zu lassen. Entsprechende Impfstoffe sind verfügbar und werden finanziell unterstützt.

Die Veterinärbehörde des Alb-Donau-Kreises stellt auf der Website des Landratsamtes unter https://www.alb-donau-kreis.de/startseite/dienstleistungen+service/blauzungenkrankheit.html umfassende Informationen zur Verfügung, einschließlich der aktuellen Verbringungsregelungen und der notwendigen Tierhaltererklärungen. Tierhalterinnen und Tierhalter sind aufgefordert, sich umgehend mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und entsprechend zu handeln.

Für weitere Fragen stehen das Veterinäramt und die Tierärzte des Alb-Donau-Kreises zur Verfügung.