Landratsamt Alb-Donau-Kreis führt digitales Antragsverfahren in der Schülerbeförderung ein

Familien können sich ab dem dritten Kind bei der Schülerbeförderung vom Eigenanteil befreien lassen. Wenn bereits für zwei Geschwister höhere Eigenanteile bezahlt werden, entfällt dieser Beitrag für das dritte und jedes weitere Kind. Diese Regelung gilt unabhängig vom Einkommen. Wichtig: Der Antrag muss jedes Schuljahr neu gestellt werden. Umfang und Art der Erstattung der Schülerbeförderungskosten ergeben sich aus der vom Kreistag beschlossenen Satzung des Landkreises über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten.

„Als moderne Verwaltung ermöglichen wir es Familien im Bereich der Schülerbeförderung nun, die Befreiung vom Eigenanteil, die ihnen ab dem dritten Kind gewährt wird, bequem von zuhause aus online zu beantragen. Damit geht das Landratsamt Alb-Donau-Kreis einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung und Bürgerfreundlichkeit. Dies wird sowohl den Verwaltungsprozess vereinfachen und effizienter gestalten als auch die Bearbeitungszeiten verkürzen“, sagt Fachdienstleiterin Dr. Kathrin Schmidtke zu dem neuen, digitalen Antragsverfahren, das Bürgerinnen und Bürger des Alb-Donau-Kreises ab sofort auf der Website des Landratsamtes zur Verfügung steht. Sie finden dort eine Übersicht über die verfügbaren Antragsformulare sowie detaillierte Anleitungen zur Nutzung des Systems.
 
Das Landratsamt bietet außerdem Unterstützung für alle, die Hilfe bei der Nutzung des digitalen Antragsverfahrens benötigen. Für weitere Informationen und Rückfragen können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an schuelerbefoerderung@alb-donau-kreis.de oder telefonisch an 0731/185-1522 wenden.
 
„Unser Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu unseren Dienstleistungen so einfach wie möglich zu machen und gleichzeitig die internen Abläufe zu optimieren. Bis Jahresende werden wir daher weitere Anträge im Bereich der Schülerbeförderung digitalisieren und somit auf ein komplett digitales Antragsverfahren umsteigen. Damit können Bürgerinnen und Bürger noch mehr Anträge online jederzeit und von überall aus einreichen“, so Dr. Kathrin Schmidtke.