Wahl der Ortschaftsräte in Blaubeuren-Pappelau für ungültig erklärt

Die Wahl der Ortschaftsräte in Blaubeuren-Pappelau wurde im Rahmen der gesetzlichen Wahlprüfung nach dem Kommunalwahlgesetz (KomWG) durch das Landratsamt Alb-Donau-Kreis als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Blaubeuren für ungültig erklärt. Es muss eine neue Wahl stattfinden.

Mängel an den eingereichten Wahlvorschlägen

Im Rahmen der Wahlprüfung wird bei Bedarf auch das Aufstellungsverfahren der Wahlvorschläge geprüft. Im Fall der Wahl der Ortschaftsräte in Blaubeuren-Pappelau gaben die nahezu gleichlautenden Bezeichnungen der Wahlvorschläge „Wählergemeinschaft Pappelau (WGP) 1“ und „Wählergemeinschaft Pappelau (WGP) 2“ Anlass zu Bedenken. Die weitere Prüfung ergab, dass beide Wahlvorschläge von einer einheitlichen Wählervereinigung – Wählergemeinschaft Pappelau – eingereicht wurden. Nach den Vorschriften des Kommunalwahlrechts darf jedoch eine Wählervereinigung oder eine Partei nur einen Wahlvorschlag einreichen (§ 13 Satz 3 Kommunalwahlordnung).

Fehler ist ergebniserheblich

Wird im Rahmen der Wahlprüfung ein Fehler festgestellt, so ist zu prüfen, ob dieser Auswirkungen auf das Wahlergebnis haben könnte.

Zur Ortschaftsratswahl in Pappelau wurden nur die beiden Wahlvorschläge der „Wählergemeinschaft Pappelau“ eingereicht. Werden zwei oder mehr Wahlvorschläge für eine Wahl eingereicht und vom Gemeindewahlausschuss zugelassen, findet die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. Der Wähler kann dann nur die auf den Stimmzetteln aufgeführten Bewerber wählen und darf keine anderen, auf keinem Stimmzettel vorgedruckten, Personen dazuschreiben. Einem Bewerber kann man dabei bis zu drei Stimmen geben. Im Gegensatz dazu wird bei keinem oder nur einem zugelassenen Wahlvorschlag nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Dabei kann der Wähler sowohl die auf dem Stimmzettel vorgedruckten Personen wählen, als auch jede andere wählbare Person auf den Stimmzettel dazuschreiben. Jede einzelne Person erhält dabei nur eine Stimme.
 
Wäre also von der „Wählergemeinschaft Pappelau“, wie gesetzlich zulässig, nur ein Wahlvorschlag eingereicht worden, hätte die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl stattgefunden. Bereits aus der Tatsache, dass bei der Mehrheitswahl auch alle anderen wahlberechtigten Einwohner der Ortschaft Pappelau gewählt werden könnten, ergibt sich ein möglicher Einfluss auf das Wahlergebnis.

Wahl muss für ungültig erklärt werden

Das Landratsamt ist daher von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, die Wahl für ungültig zu erklären. Ein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum besteht dabei nicht.
 
Damit muss eine neue Wahl der Ortschaftsräte in Blaubeuren-Pappelau stattfinden. Dabei ist das gesamte Wahlverfahren, von der Bekanntmachung der Wahl mit der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis hin zur Stimmabgabe, neu durchzuführen. Zunächst muss nun der Gemeinderat der Stadt Blaubeuren einen Tag für die Neuwahl festlegen und die erforderlichen Schritte (Bekanntmachung der Wahl usw.) einleiten.
 
Die bisherigen Ortschaftsräte und der Ortsvorsteher führen bis zur neuen Wahl die Geschäfte weiter.
 
Den betroffenen Bewerbern für die Wahl der Ortschaftsräte vom 9. Juni 2024 wurde die Entscheidung des Landratsamts durch einen Bescheid mitgeteilt. Die betroffenen Bewerber können gegen die Entscheidung Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Die Stadt Blaubeuren selbst ist an die Entscheidung des Landratsamts gebunden und kann nicht gerichtlich dagegen vorgehen.

Hinweis: Rechtlich korrekt ist die Bezeichnung Neuwahl, da alle Schritte des Wahlverfahrens neu durchgeführt werden. Die Neuwahl ist von der Wiederholungswahl abzugrenzen. Bei der Wiederholungswahl werden nur einzelne Schritte (beispielsweise die Stimmabgabe) wiederholt.