Erste Sprechstunde am Donnerstag, 11. Juli 2024: Ehrenamtliche Behördenlotsinnen und -lotsen im Alb-Donau-Kreis sind startklar!

Hier ist ein Foto von zwei Männern zu sehen, die sich an einem Tisch gegenüber sitzen und lächeln. Der jüngere Mann trägt ein rotes Poloshirt und hält ein Klemmbrett in der Hand, während der ältere Mann einen grauen Anzug trägt. Im Hintergrund sind Bücherregale mit vielen Büchern zu sehen. Die beiden scheinen sich in einem freundlichen Gespräch zu befinden.

Sie unterstützen Menschen mit Migrationsgeschichte bei der Kommunikation mit Behörden: ehrenamtliche Behördenlotsinnen und -lotsen. Auf einen Aufruf in der lokalen Presse und in den Sozialen Medien hatten sich zahlreiche Interessierte beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis gemeldet. Die Personen haben nun eine intensive Qualifizierungsschulung absolviert und sind bereit für ihre ersten Einsätze.

Die erste offene Sprechstunde findet an diesem Donnerstag, den 11. Juli 2024, von 14:00 bis 16:00 Uhr im Haus des Landkreises in Ulm statt. Dort wird es künftig jeweils mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr eine offene Sprechstunde der Behördenlotsinnen und -lotsen geben. In Kürze werden zudem in Blaubeuren, Blaustein, Ehingen und Erbach weitere Sprechstunden angeboten. Das Netzwerk der ehrenamtlichen Unterstützung vor Ort soll weiter bedarfsgerecht ausgebaut werden – dafür werden weitere Räumlichkeiten an zentralen Standorten im Alb-Donau-Kreis gesucht.

Voraussetzungen für das Ehrenamt
Als Behördenlotsin oder -lotse eignen sich grundsätzlich alle, die Menschen mit Migrationsgeschichte gerne bei der Kommunikation mit Behörden unterstützen möchten und Lust auf interkulturelle Begegnungen haben. Es kann hilfreich sein, wenn die Ehrenamtlichen selbst eine Migrationsgeschichte und/oder Erfahrung mit Behördengängen haben und daher Abläufe und Anlaufstellen aus eigener Erfahrung kennen. Sprachkenntnisse sind von Vorteil, grundsätzlich sind jedoch keine bestimmten Vorkenntnisse notwendig.

Für ihr Engagement erhalten die Behördenlotsinnen und -lotsen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Euro, zuzüglich einer Fahrtkostenpauschale. Die Einsätze finden an verschiedenen Standorten im Alb-Donau-Kreis statt. Es ist keine Mindestzahl an Einsatzstunden vorgesehen, das Engagement kann zeitlich flexibel angepasst werden. Die Ehrenamtlichen können selbst bestimmen, wie viel Zeit sie wöchentlich oder monatlich aufwenden können und möchten.

Weitere Informationen gibt es online unter www.alb-donau-kreis.de/integration oder telefonisch unter 0731/185-4751.