K 7330 zwischen Hütten und Justingen wegen Sicherungsarbeiten gesperrt

Hier ist ein Bild von einer Straßenabsperrung zu sehen.

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis lässt ab Montag, den 3. Juni 2024, entlang der
K 7330 zwischen Schelklingen-Hütten und Schelklingen-Justingen am talseitigen Fahrbahnrand (Fahrtrichtung Justingen) Böschungsbefestigungen sowie Asphaltarbeiten durchführen. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis 12. Juli 2024 und müssen unter Vollsperrung geschehen. Die Zufahrt zum Wanderparkplatz Hütten ist von Hütten herkommend möglich.

Eine Umleitungsstrecke wird von Hütten herkommend über die K 7409 – Schmiechen – B 492 – Schelklingen - L 240 – Justingen und umgekehrt eingerichtet.