Fahrwegbestimmung zur Beförderung von Gefahrgütern
Ansprechpartner
- Sven Wolff
Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Verkehr und Mobilität,
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Telefon: 0731 185-1434
PC-Fax: 0731 185-221434
E-Mail: sven.wolff@alb-donau-kreis.de
Die Beförderung gefährlicher Güter darf außerhalb von Autobahnen nur innerhalb eines durch die Straßenverkehrsbehörde festgelegten Fahrweges erfolgen (§ 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnengewässer - GGVSEB). Diese Festlegung geschieht durch das Verwaltungsverfahren zur Fahrwegbestimmung.
Den Antrag finden Sie hier.