Gemeinsame Zulassungsstelle in Ulm nur mit Terminvereinbarung geöffnet
Aufgrund einer hohen Zahl von krankheitsbedingten Personalausfällen ist die Gemeinsame Zulassungsstelle Ulm des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm von Montag, den 8. April 2024, bis einschließlich Freitag, den 12. April 2024, kurzfristig nur mit vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Zudem kann die telefonische Erreichbarkeit nicht sichergestellt werden. Bürgerinnen und Bürger mit bereits gebuchten Terminen können diese regulär in Anspruch nehmen. Für dringende Angelegenheiten kann ein begrenztes Terminkontingent täglich ab 8:00 Uhr für den jeweiligen Tag online unter www.zulassung-ulm.de gebucht werden.
Die Zulassungsstellen in Ehingen und Langenau sowie die Außenstellen der Stadt Ulm sind wie gewohnt geöffnet. Dort kann es aufgrund des hohen Andrangs jedoch zu längeren Wartezeiten kommen und es ist möglich, dass auch hier die Anzahl der verfügbaren Wartetickets ohne Termin limitiert werden muss.
Viele Dienstleistungen können Bürgerinnen und Bürger alternativ über das Online-Portal i-Kfz nutzen und ihre Fahrzeuge selbständig ohne einen Amtsbesuch an-, um- und abmelden. Dieses ist ebenfalls über die Homepage der Zulassungsstelle erreichbar.