Alb-Donau-Kreis schreibt Umweltpreis 2023 aus
Der Alb-Donau-Kreis lobt für das Jahr 2023 wieder einen Umweltpreis aus. Es ist das fünfzehnte Mal, dass der Landkreis auf diese Weise Initiativen und Projekte des Umweltschutzes fördert. Durch die Vergabe des Umweltpreises soll das Bewusstsein für die Bedeutung von Natur- und Umweltschutz in der breiten Öffentlichkeit gefördert werden. Beispielhafte und nachahmungswürdige Maßnahmen im Alb-Donau-Kreis sollen öffentlich anerkannt werden.
Thematisch ist der Preis offengehalten.
Für die Bewerbung um den Umweltpreis 2023 sind folgende Punkte zu beachten:
1. Auszeichnungswürdige Maßnahmen
Gegenstand der Auslobung sind praktische Maßnahmen im Bereich...
- des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- der naturnahen bäuerlichen Gartenkultur
- des Gewässerschutzes
- der Vermeidung von Abfall und Immissionen
- der nachhaltigen Energieerzeugung und der Energieeinsparung.
Weitere Beispielmaßnahmen, die mit Preisen bedacht werden können, finden Sie hier (PDF | 21,6 KB).
2. Preisvergabe
Als Preisgeld sind insgesamt 4.000 Euro festgesetzt. Der Betrag kann auf mehrere Preisträger verteilt werden.
3. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind:
- Privatpersonen (natürliche und juristische Personen)
- Vereinigungen und Personengruppen (zum Beispiel Schulklassen, Bürgerinitiativen, Jugendgruppen, Vereine, Verbände, Parteien)
- Kirchliche Organisationen.
Die Teilnahme erfolgt aufgrund eigener Bewerbung oder auf Vorschlag Dritter. Die Bewerbung ist beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Forst,
Naturschutz, Schillerstraße 30, 89077 Ulm, unter dem Stichwort „Umweltpreis 2023“ bis zum 1. Juli 2023 einzureichen. Neben der analogen Fassung ist die Bewerbung in digitaler Form an die E-Mail-Adresse naturschutz@alb-donau-kreis.de zu schicken.
Zur Bewertung werden nur Bewerbungen zugelassen, deren Durchführung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Die Maßnahme muss innerhalb des Alb-Donau-Kreises realisiert worden, also bereits umgesetzt sein. Der Bewerbung sind beizufügen:
- eine genaue Beschreibung der Maßnahme
- Fotos
- eine Beschreibung der Auswirkung auf die Umwelt mit Bezug auf die o. g. Punkte
- Name, Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer der Ansprechpartnerin / des Ansprechpartners.
4. Bewertung und Preisverleihung
Die Vergabe des Umweltpreises erfolgt durch ein Vergabegremium aus Mitgliedern des Kreistags und der Landkreisverwaltung, das in nichtöffentlicher Sitzung tagt. Bewertungskriterien sind:
- Beweggründe für die Initiative
- Art, Dauer und Erfolg der Maßnahme
- Ideenreichtum, Originalität
- Zeitlicher und finanzieller Einsatz
- Übernahme von Lasten und Pflichten
- Erzieherische und pädagogische Wirkung auf die Mitwirkenden und die Öffentlichkeit
- Übertragbarkeit der Maßnahme, bzw. Anreiz zur Nachahmung durch andere Personen und Personengruppen.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Christian Schütz, Fachdienst Forst, Naturschutz, Telefon 0731/185-1645, gerne zur Verfügung.