Allgemeine Informationen ÖPNV
- Der Alb-Donau-Kreis ist Aufgabenträger für den ÖPNV ohne den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Er prüft insbesondere, ob bestehende Buslinienverkehre eine „ausreichende Verkehrsbedienung“ sicherstellen. Die Verkehrsunternehmen haben für Ihre genehmigten Buslinien die Pflicht zur Ausgestaltung und zum Betrieb entsprechend dem öffentlichen Verkehrsinteresse, vgl. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 21 und § 22. Dabei ist auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit dieser Verkehre zu beachten.
- Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) liegt in der finanziellen und organisatorischen Zuständigkeit des Landes Baden-Württemberg, das dazu 1996 die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg gegründet hat.
- Hinweise, Anregungen und Beschwerden zu Öffentlichen Buslinien und deren Haltestellen richten Sie bitte direkt an:
- das im Fahrplan genannte Busunternehmen,
- an die Verbundgesellschaft DING
- oder an uns
Herr Marco Braig
Schillerstraße 30
89077 Ulm - Zur Sicherung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs hat der Kreistag Alb-Donau-Kreis am 29. Juni 2015 die Fortschreibung seines Nahverkehrsplans (PDF | 3,324 MB) und eines Anlagenbandes (PDF | 7,647 MB) (einschließlich Kartenteil) beschlossen. Dieser Nahverkehrsplan definiert die Rahmenvorgaben zur Entwicklung des ÖPNV gemäß § 8 Abs. 3 PBefG.