Wohngeld für Mieter und Eigentümer
Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.
Es wird als Zuschuss gezahlt, an Mieter einer Wohnung und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen.
Sie können Wohngeld über diesen Link auch formlos beantragen. Dabei gelten folgende Besonderheiten:
- Ihr formloser Antrag gilt zu diesem Zeitpunkt als gestellt. Reichen Sie das ausgefüllte Formular samt aller erforderlichen Unterlagen innerhalb eines Monats nach, erhalten Sie bei einer positiven Prüfung Ihres Antrags ab dem Tag der formlosen Antragstellung Wohngeld.
- Geben Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen erst später ab, erhalten Sie Wohngeld erst ab diesem Datum.
Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie schriftlich in Form eines Bescheids. Bei einem positiven Bescheid überweist Ihnen die zuständige Stelle die Zahlungen einmal monatlich im Voraus auf das von Ihnen angegebene Konto.
Hinweis zur Wohngeld-Plus-Reform 2023
Aufgrund der kurzfristig durch die Bundesregierung auf den Weg gebrachte Wohngeld-Plus-Reform 2023 und den damit verbundenen stark angestiegenen Antragszahlen, kommt es zu längeren Bearbeitungszeiten.
Um weiterhin eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, bitte wir Sie, von nicht notwendigen Anfragen, insbesondere Sachstandsanfragen, abzusehen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Beschleunigung der Antragsbearbeitung. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nach Kräften bemüht, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Wohngeldstelle derzeit nur stark eingeschränkt erreichbar ist.
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt..
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von drei Voraussetzungen ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Ausschluss vom Wohngeld
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Übergangs- und Verletztengeld jeweils in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Kinder- und Jugendhilfe, wenn im Haushalt ausschließlich Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen leben, Zuschüsse zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft für Auszubildende und Studierende, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) beantragt haben oder erhalten und bei deren Berechnung die Kosten der Unterkunft berücksichtigt sind.
Ausnahmen:
- Sie erhalten die Transferleistung ausschließlich als Darlehen oder die Transferleistung wurde abgelehnt, entzogen oder versagt.
- Personen, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und daher bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind.
Verfahrensablauf
Die Formulare erhalten Sie bei unserer Wohngeldbehörde oder bei Ihrem Bürgermeisteramt. Antragsvordrucke können auch auf dieser Seite heruntergeladen werden. Sie können Wohngeld komfortabel online beantragen.
Sonstiges
- Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann dies zu einer Verringerung des Wohngeldes führen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
- Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.
Ansprechpartner
Teamkoordinatorin
Michaela Pohl
Sachbearbeiterinnen
Telefonische Erreichbarkeit:
- Montag und Mittwoch: 8:00 bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 8:00 bis 17:30 Uhr
Antragsformulare
- Formulare für Wohngeld für Mieter eines Wohnraumes
Wenn Sie Wohngeld als Mietzuschuss beantragen, sind folgende Formulare erforderlich:
- Formulare für Wohngeld für Eigentümer eines Wohnraumes
Wenn Sie Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen, sind folgende Formulare erforderlich: