Persönlicher Schulbedarf
Welche Leistung wird erbracht?
Für den Kauf von Schulheften, Schreibwaren etc. werden jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres 130,- € (zum 01.09.) bzw. 65,00 € (zum 01.02.) erbracht.
Wie funktioniert das?
Den persönlichen Schulbedarf müssen Sie für jedes Kind gesondert beantragen. Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig – am besten gleich zu Beginn des Bewilligungszeitraumes – damit die Leistung Ihrem Kind vollumfänglich zu Gute kommt.
Ausnahme: Für Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, muss kein Antrag gestellt werden. Hier wird die Zahlung der Leistung automatisch eingeleitet.
Die Leistung wird wie folgt erbracht:
Die Zahlungen erfolgen direkt auf das Konto des Leistungsberechtigten.