Schülerbeförderung
Da die Leistungen für Bildung und Teilhabe nachrangig gegenüber Leistungen von dritter Stelle sind gilt es hier Folgendes zu beachten:
Nach den jeweiligen Satzungen des Alb-Donau-Kreises und der benachbarten Landkreise über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten, kann in besonders gelagerten Einzelfällen, der Schulträger mit Zustimmung des Landratsamts auf Antrag den Eigenanteil ganz oder teilweise erlassen.
Detaillierte Angaben dazu und die Anträge finden Sie für Schulen im Alb-Donau-Kreis unter www.alb-donau-kreis.de.
Für Schulen außerhalb des Landkreises erhalten Sie die entsprechenden Informationen bei dem jeweils zuständigen Landratsamt bzw. der jeweiligen Stadt.
Für den Alb-Donau-Kreis (inklusive Valckenburgschule Ulm) zuständig:
Frau Bärbel Großkinsky
Schillerstraße 30, 89077 Ulm, Zimmer 1 D-06,
erreichbar montags bis freitags von 7:30 bis 12:00 Uhr
Tel. (0731) 185 1522, Fax. (0731) 185 22 1522,
Email: baerbel.grosskinsky@alb-donau-kreis.de
Welche Leistung wird erbracht?
Ist eine Übernahme der erdorderlichen tatsächlichen Kosten durch Dritte nicht möglich, kann dieser Betrag im Rahmen des Bildungspakets erstattet werden. Maßgeblich ist dabei die zum jeweiligen Wohnort nächstgelegene Schule in der gewählten Schulform. Als nächstgelegene Schule gilt auch jene, die aufgrund ihres Profils gewählt wurde bzw. aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
Wie funktioniert das?
Die Leistung muss für jedes Kind gesondert beantragt werden.
Die Leistung wird wie folgt erbracht:
Die Zahlungen erfolgen direkt auf das Konto des Leistungsberechtigten.