Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Welche Leistung wird erbracht? 
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Um dies zu ermöglichen, wird dafür ein Betrag von 15,- € monatlich erbracht. Die Leistung kann, sofern tatsächliche Kosten entstehen, individuell eingesetzt werden für:

  • Mitgliedsbeiträge und Teilnahmegebühren aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein),
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht),
  • Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsbesuche),
  • die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).

Der Kostenbeitrag kann auch für notwendige Ausrüstungen für die Aktivitäten, die nicht über den Regelbedarf abgedeckt sind, bewilligt werden.
Der Anbieter kann allerdings keine reine Privatinitiative sein, d.h. er muss entweder gemeinnützig sein oder eine Steuernummer vorweisen können. 

Wie funktioniert das? 
Die Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe müssen Sie für jedes Kind gesondert beantragen. Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig – am besten gleich zu Beginn des Bewilligungszeitraumes – damit die Leistung Ihrem Kind vollumfänglich zu Gute kommt.
Bitte legen Sie auch einen entsprechenden Nachweis des Anbieters (PDF | 33,9 KB) (Preisinformationen, Elterninformation etc.) bei. 


Die Leistung wird wie folgt erbracht: 
Zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wird monatlich ein Bedarf in Höhe von insgesamt pauschal 15,00 € berücksichtigt. Die Kostenübernahme kann für den gesamten Bewilligungszeitraum im Voraus erfolgen. Der Betrag kann, ganz nach Wunsch des Kindes, für die oben genannten Aktivitäten eingesetzt werden. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Jugend und Soziales, rechnet die Kosten direkt mit dem Anbieter ab. Bitte legen Sie ihm daher die entsprechenden Abrechnungsbögen vor, die Sie zusammen mit der Bewilligung erhalten.