Grenzfeststellung

Wann beantrage ich eine Grenzfeststellung?

  • Grenzpunkte sind nicht sichtbar
  • Grenzpunkte fehlen
  • Grenzverlauf ist unklar
  • Ein Zaun soll entlang der Grenze gezogen werden
  • Ein Gebäude soll auf der Grenze errichtet werden.

Bei Grenzfeststellungen werden vorhandene Grenzzeichen auf ihre richtige Lage hin überprüft. Fehlende Grenzzeichen werden mit den Maßen des Liegenschaftskatasters in die Örtlichkeit übertragen und mit Grenzsteinen bzw. Bolzen abgemarkt. Die Grenzzeichen markieren den örtlichen Grenzverlauf und sind von den Grundstückseigentümern zu dulden. Für diese Arbeiten werden Gebühren nach dem aktuell gültigen Gebührenverzeichnis erhoben. Die für die jeweiligen Gemeinden zuständigen Außendienstteams oder das Serviceteam beraten Sie gerne.