Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Ansprechpartner:

  • Sven Wolff - laufende Veranstaltungen (z.B. Umzüge, Läufe, Ralleys)

    Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Verkehr und Mobilität,
    Schillerstraße 30, 89077 Ulm
    Telefon: (0731) 185-1434
    PC-Fax: (0731) 185-22 1434
    E-Mail: veranstaltungen-verkehr@alb-donau-kreis.de
  • Monika Hofmann - stehende Veranstaltungen (z.B. Straßenfeste)

    Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Verkehr und Mobilität,
    Schillerstraße 30, 89077 Ulm
    Telefon: (0731) 185-1431
    PC-Fax: (0731) 185-22 1431
    E-Mail: veranstaltungen-verkehr@alb-donau-kreis.de

Wer auf öffentlicher Verkehrsfläche (Straßen, Geh-/Radwege, etc.) Straßenfeste, sportliche Veranstaltungen, Umzüge, Werbeveranstaltungen oder sonstige Aktionen durchführen möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Damit wird die Berechtigung erteilt, den öffentlichen Verkehrsraum mehr als verkehrsüblich nutzen zu dürfen.

Gleichzeitig legt die Straßenverkehrsbehörde Auflagen fest, welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom Antragsteller zu ergreifen sind. Im Einzelnen werden, soweit erforderlich, Straßen bzw. Straßenabschnitte gesperrt und Verkehrsumleitungen eingerichtet. Auch die Festlegung von Parkplätzen für die Besucher oder die Einrichtung von Haltverbotszonen gehört dazu.

Für Veranstaltungen auf privatem Grund besteht grundsätzlich keine Erlaubnispflicht, jedoch müssen in Einzelfällen Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs (Geschwindigkeitstrichter, Gefahrenzeichen, etc.) getroffen werden.

Falls Sie sich nicht sicher sind ob Ihre Veranstaltung einer Erlaubnis und/oder Verkehrsrechtlichen Anordnung bedarf, informieren wir Sie gerne darüber. Nehmen Sie hierzu telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.

Bei Faschingsumzügen oder auch anderen Umzügen kommen oft Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen zum Einsatz, die gewisse Aufbauten haben (z.B. Festwagen) oder auch Personen auf Anhängern transportieren. Die Voraussetzungen für den Einsatz solcher Fahrzeuge können Sie dem Merkblatt (PDF | 30,1 KB) entnehmen.

Sollen auf einem Anhänger Personen transportiert werden, muss hierfür auch eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Diese kann formlos im Online-Antrag im Feld „Bemerkungen“ oder nachträglich per E-Mail erfolgen.

Gebühr

  • je nach Aufwand für die Verwaltungsbehörde 10,20 bis 767,00 Euro (Gebührenrahmen nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr)

Antrag

Bitte Antrag mindestens 1 Monat vor Beginn Online (über den Button „Daten absenden) übermitteln:
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum

Formulare

Ansprechpartner

Wer macht was?

Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung

Informationen zum Datenschutz in der Straßenverkehrsbehörde (PDF | 23,6 KB)

Formulare und Anträge

Formulare und Anträge zu verkehrsrechtlichen Genehmigungen finden Sie hier