Tierschutz
Aufgaben
Laut Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Die betreuende Person muss über erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten im Hinblick auf die Ernährung und Unterbringung verfügen. Mittlerweile ist der Tierschutz auch in das Grundgesetz aufgenommen worden.
Bei gemeldeten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz werden die Amtstierärzte des Landratsamts Alb-Donau-Kreis als tierschutzrechtliche Sachverständige tätig. Falls bei der Überprüfung tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt werden, werden diese geahndet (Bußgeld, Anordnung, Bestandsverkleinerung). Besonders schwere Verstöße können zu einem Tierhalteverbot mit Wegnahme der Tiere führen.
Der Fachdienst Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten des Alb-Donau-Kreises ist auch für die Überwachung von gewerblichen Tiertransporten, die Überprüfung und Bestätigung von Sachkundenachweisen (z.B. Erlaubnis für gewerbsmäßiges Züchten; Erlaubnis zum Betrieb eines Reit- oder Fahrbetriebs; Erlaubnis zur gewerblichen Schädlingsbekämpfung) oder für die Überprüfung von Zirkusbetrieben oder Tierausstellungen verantwortlich.
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bitten wir Sie per Brief, Fax, Mail oder telefonisch zu melden.
Verbraucherschutz, Veterinärwesen
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Telefon: (07 31) 1 85-17 40
Telefax: (07 31) 1 85-17 46
E-Mail: veterinaeramt@alb-donau-kreis.de
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass anonyme Anzeigen nur in Ausnahmefällen bearbeitet werden können. Oftmals ist eine Rücksprache mit dem Anzeigenden unerlässlich, um näheres über den betreffenden Fall zu erfahren. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt.
Tierschutzgerechte Haltung
Neuerungen bei der Schweinehaltung:
Weitere Gesetze/Verordnungen:
Leitlinien/Gutachten:
Anträge bitte nach dem Ausfüllen mit Ort und Datum versehen und unterschrieben an den Fachdienst Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten senden.
Interessante Links
Tierschutz und Tiertransporte
Seit dem 5.1.2007 gilt die EU-Verordnung 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und ersetzt die bisherigen Regelungen der Tierschutz-Transportverordnung.
Demnach sind alle Personen, die Tiere - unabhängig ob es die eigenen oder fremde sind - aus wirtschaftlichen Gründen über eine Strecke von mehr als 65 km transportieren zulassungspflichtig.
Ein Muster des Antrages auf Zulassung ist als pdf-Datei auf der Homepage erhältlich (PDF | 56,8 KB).
Dem Antrag muss bei gewerblichen Viehhändlern und Transporteuren ein polizeiliches Führungszeugnis, ggf. ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der Nachweis der Sachkunde (i.d.R. Ausbildungsnachweis bei Landwirten, ansonsten Sachkundebescheinigung nach §13 Tierschutz-Transport-VO) und Informationen zu den benutzten Transportmitteln beiliegen.