Planung und Entwurf von Kreisstraßen

Kreisstraßenplanung

Ihre Ansprechpartner sind:

Zum Aufgabengebiet gehören die komplette Planung, die Vergabe von Planungsleistungen und das Herstellen der Genehmigungs- und Bauentwürfe für Kreisstraßen, einschließlich der Vermessung. Außerdem wirkt der Fachdienst bei Planfeststellungsverfahren, bei Verkehrsplanungen Dritter mit und nimmt Stellung zu Bauleitplänen der Gemeinden.

Hier finden Sie die laufenden Baumaßnahmen.

Verantwortlich für Planung von Bundes- und Landesstraßen ist das Regierungspräsidium Tübingen.