Ausländerrecht
Online-Anträge
Sie möchten Ihren Antrag online stellen? Unsere Online-Ausfüllhilfe unterstützt Sie und begleitet Sie durch den gesamten digitalen Antrag. So können Sie alle Daten flexibel anpassen und behalten den Überblick. Ein Online-Antrag ist möglich für:
- Erstantrag und Verlängerung der Niederlassungserlaubnis
- Aufenthaltstitel für Erwerbstätige (Erstantrag und Verlängerung)
- Aufenthaltstitel für Familienzusammenführung (Erstantrag und Verlängerung)
- Antrag für das beschleunigte Fachkräfteverfahren
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
- Aufenthaltstitel für Flüchtlinge aus der Ukraine
- Aufenthaltstitel für EU und EWR-Bürger, sowie deren Familien
- Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen
Hier geht es zu den Online-Anträgen!
Terminvereinbarung
Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, können die Dienstleistungen der Ausländerbehörde nur nach voriger Terminvereinbarung in Anspruch genommen werden.
Online-Terminvereinbarung: Klicken Sie hier.
Sprechzeiten und telefonische Erreichbarkeit
Ausländerbehörde in Ulm
Sprechzeiten (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Montag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
Ausländerbehörde Außenstelle Ehingen
Sprechzeiten
Dienstag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Zuständigkeit
Die Ausländerbehörde des Alb-Donau-Kreises (Schillerstraße 30, Ulm), Fachdienst Sicherheit, Ordnung und Rechtsdienst, ist für alle ausländischen Staatsangehörigen, die sich im Kreisgebiet aufhalten, zuständig.
Unsere Außenstelle in Ehingen in der Hauptstraße 41 ist für ausländische Staatsangehörige in den Gemeinden um Ehingen zuständig. Ausgenommen sind die Stadt Ehingen selbst sowie die Gemeinden Öpfingen, Griesingen und Oberdischingen.
Ausländische Staatsangehörige aus dem Gebiet der Stadt Ulm wenden sich bitte an die Stadtverwaltung Ulm, Sachgebiet Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen, E-Mail: auslaenderwesen@ulm.de.
Brexit - Information für britische Staatsangehörige
Anträge und Erklärungen
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Erklärung zur ehelichen Gemeinschaft / Lebenspartnerschaft
- Vollmacht zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (DOCX | 29,4 KB)
- Antrag Erteilung Aufenthaltserlaubnis Minderjährige (PDF | 313,7 KB)
- Antrag Erteilung Aufenthaltserlaubnis Volljährige (PDF | 229,6 KB)
- Antrag Erteilung Niederlassungserlaubnis (PDF | 223,2 KB)
- Antrag Niederlassungserlaubnis Kinder und junge Erwachsene (PDF | 217,6 KB)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (PDF | 313,9 KB)
- Familienangehörige von EU-Bürgern - Aufenthaltsanzeige (PDF | 250,8 KB)
- Arbeits- und Verdienstbescheinigung (DOCX | 19,3 KB)
- Wohnraumbescheinigung (DOCX | 17,2 KB)
- Umverteilungsantrag (PDF | 73,9 KB)
Aufenthaltstitel für Erwachsene und Kinder
Für die Beantragung eines Aufenthaltstitels werden folgende Unterlagen benötigt:
- vollständig ausgefüllter Antrag
- ein aktuelles, biometrisches Passbild
- gültiger Reisepass
- Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes, wie z. B. Lohnabrechnung des Vormonats von Ihnen bzw. Ihrem Ehegatten
- Arbeitsbescheinigung über ungekündigtes Arbeitsverhältnis von Ihnen bzw. Ihrem Ehegatten
- Kopie des Mietvertrags
- bei Kindern aktuelle Schulbescheinigung
- bei Studenten zusätzlich
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über Krankenversicherung
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes
- Kopie des Mietvertrags
Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Bei Fragen können Sie sich gerne auch telefonisch an die Ausländerbehörde wenden (siehe Kontaktdaten rechts).
Verpflichtungserklärung, Einladungen ausländischer Besucher
Weitere Informationen finden Sie hier.
Beschleunigtes Fachkräfteeinwanderungsverfahren
Beschleunigung des Verwaltungsverfahren bis zur Visumerteilung für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern mit anerkannter Berufsausbildung oder akademischem Abschluss.